Honorar

Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich ausschließlich privatärztlich mit festen Terminen, damit ich genügend Zeit und Ruhe für jeden einzelnen Patienten habe.

 

Das Honorar ist in der Privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) festgelegt und wird im Allgemeinen von den Privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Privaten Zusatzversicherungen mit Arzttarif erstattet.

Viele Patienten, auch gesetzlich versicherte, entscheiden sich für eine privatärztlich-homöopathische Behandlung. Sie finden dort eine qualifizierte, individuelle und zeitintensive Betreuung. Gerade bei chronischen und komplizierten Erkrankungen ist dies von größter Bedeutung.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens zwei Werktage vor dem Termin ab, andernfalls muss ich Ihnen die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen.

 

Zur Information für Selbstzahler:

Das Honorar für die zweistündige Erstanamnese inkl. Fallanalyse und Repertorisation beträgt bei Selbstzahlern je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitdauer ca. 120 bis 190 Euro, für einstündige Folgekonsultationen (in der Regel nach 4 bis 8 Wochen) ca. 60 bis 95 Euro.

 

Die Reflexzonen-Therapie am Fuß beginnt mit einer ca. einstündigen Befundaufnahme (ca. 70 Euro), die Behandlungen a 40 bis 50 min + 10 min Nachruhe kosten ca. 66 Euro.

 

Weitere Fragen zum Ablauf der Behandlung beantworte ich Ihnen gern am Telefon.